Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Hört Hin! GmbH
Wolbecker Str. 62
48155 Münster
I. Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam mit schriftlicher Bestätigung durch Hört Hin! GmbH.
II. Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich bezüglich Preis- und Liefermöglichkeit. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Vertragsausführung durch Hört Hin! GmbH zustande. Die Verträge zwischen Käufer und uns sind Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen.
III. Lieferung, Lieferfristen
1. Angebote von Hört Hin! GmbH, erfolgen unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs und mit der Maßgabe, daß ein ausreichender Lagervorrat besteht. Aus dem Versand von Preis- und Lieferlisten folgt für Hört Hin! GmbH keine Lieferverpflichtung, eine solche besteht nur dann, wenn Hört Hin! GmbH die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt hat. Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. ab Werk. Der Versand der Ware erfolgt mit den von Hört Hin! GmbH, bestimmten Verkehrsmitteln (Post, Spedition, etc.). Hört Hin! GmbH ist nicht verpflichtet, die preisgünstigste Versandart zu wählen. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.
2. Bei CD-/DVD-Duplikationen beginnt die Lieferzeit mit dem Erhalt der vollständigen spezifikationsgerechten Fertigungsunterlagen bzw. nach Erhalt der vom Kunden unterschriebenen Freistellungserklärung. Lieferverzögerungen durch nicht rechtzeitige Selbstbelieferungen, insbesondere bei Drucksachenabwicklung, bleiben vorbehalten. Übermittelte Lieferdaten sind nur dann verbindlich, wenn sie von Hört Hin! GmbH, als verbindlich bezeichnet werden. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug, so ist Hört Hin! GmbH berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpfllichtet zu sein.
3. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, z.B. urheberrechtlich bedingte Lieferverbote, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder bei unserem Vorlieferanten, z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Ausperrung u.a.m., berechtigen Hört Hin! GmbH bestätigte Lieferverpflichtungen angemessen zu verlängern.
4. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn Hört Hin! GmbH, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
5. Bei CD-/DVD-Produktionen und Drucksachen behalten wir uns herstellungsbedingt eine Mehr- oder Minderlieferung von 5% der Bestellmenge vor.
IV. Versand und Gefahrenübergang
Der Kunde trägt das Transportrisiko – auch bei frachtfreien Lieferungen – ab dem Lager Hört Hin! GmbH, bzw. dem Lager/Werk des Vorlieferanten/Herstellers, wenn die Lieferung ab dort erfolgt. Alle Sendungen, auch etwaige Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über; im Falle der Selbstabholung geht die Gefahr mit dem Beginn der Verladung auf den Kunden über. Der Nichterhalt einer Sendung ist Hört Hin! GmbH, spätestens 6 Tage nach dem Erhalt der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Kunden verzögert oder auf seine Veranlassung
hin auf Lager genommen, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. Hört Hin! GmbH, ist berechtigt, Lagergebühren geltend zu machen und für den Fall, daß der Kunde die Abholung auf seine Kosten verweigert, die Ware vier Wochen nach der vorherigen schriftlichen Information der Vernichtung auf Kosten des Kunden vernichten zu lassen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall unberührt.
V. Gewährleistung und Haftung
1. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Vollständigkeit und Beschädigung unverzüglich zu prüfen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
2. Farbabweichungen auf dem CD-/DVD-Label, Druckmaterialien o.ä. im Vergleich zur Vorlage berechtigen nicht zur Ablehnung der Annahme und stellen keinen Minderungsgrund dar. Erkennbare Mängel und Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Tagen nach Entgegennahme der Ware, unter Vorlage des Lieferscheins oder der Rechnung und unter genauer Angabe der Fehler Hört Hin! GmbH, schriftlich mitzuteilen. Entsprechendes gilt für Mängel, die erst später sichtbar werden. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Die besondere Rügepflicht gemäß §§377, 378 HGB bleibt unberührt.
3. Bei berechtigter Beanstandung behebt Hört Hin! GmbH, die Mängel grundsätzlich durch Ersatzlieferung. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, nachdem eine Ersatzlieferung durch Hört Hin! GmbH innerhalb einer angemessenen Frist fehlgeschlagen ist. Waren dürfen nur zurückgesandt werden, wenn sich Hört Hin! GmbH vorher damit schriftlich einverstanden erklärt hat, oder wenn dem Kunden versehentlich andere als die von ihm bestellte Ware geliefert wurde. Rücksendungen aufgrund von Beanstandungen des Kunden, gleich aus welchem Grund, sind nur dann zulässig, wenn die Rücksendung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige des Mangels gemäß Ziffer 2 erfolgt. Die Einsendung der beanstandeten Ware an Hört Hin! GmbH muß in dem dazugehörigen Original-Karton erfolgen, die Ware muß ordnungsgemäß verpackt sein. Sollte sich die Reklamation als unberechtigt erweisen, so berechnet Hört Hin! GmbH den Prüfvorgang in angemessenem Rahmen.
4. Übergebene Materialien und Gegenstände sowie hauseigene Daten- und Tonträger werden von uns nicht versichert. Es ist Sache des Auftraggebers, die an uns übergebenen Gegenstände und Materialien ausreichend zu versichern. Sollte bei der Bearbeitung das an Hört Hin! GmbH übergebene Ausgangsmaterial durch Stromausfall, technischen Defekt oder sonstige nicht grob fahrlässige Umstände beschädigt werden, sind wir nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet.
5. Der Auftagsgeber gewährleistet, daß die durch Hört Hin! GmbH duplizierten Daten- oder Tonträger sowie Medienartikel nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. Urheberrechte, Leistungs- schutz und Jugenschutzgesetze verstoßen. Bei Tonträgervervielfältigung übernimmt der Kunde die aus der Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke und Darstellungen entstehenden Verpflichtungen und legt bei Auftragserteilung einen entsprechenden Bescheid der GEMA vor. Hört Hin! GmbH haftet nicht für Urheber- und sonstige Rechtsverletzungen durch den Kunden. Dieser stellt Hört Hin! GmbH insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt Hört Hin! GmbH, alle entstehenden Schäden und Aufwendungen.
6. Hört Hin! GmbH dupliziert Daten und Programme 1:1. Eine Umsetzung bzw. Umwandlung erfolgt nur durch schriftlichen Auftrag des Kunden. Eine Prüfung der Mastermedien auf eventuell vorhandene Viren liegt nicht in der Verantwortung Hört Hin! GmbH,. Durch die ausschließliche Verwendung von „stand alone-Systemen“ bei der Duplikation kann eine Veränderung der Mastermedien bzw. das Aufbringen eines Virus durch uns ausgeschlossen werden. Werden uns vom Auftragsgeber mit Viren infizierte Master zur Duplizierung übergeben, sind jedwede Schadensersatzansprüche (insbesondere wegen mittelbarer Schäden) sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
7. Der Kunde stellt Hört Hin! GmbH, die für die Herstellung erforderlichen Ausführungsunterlagen, wie z.B. Mastermedien, Labelfilme und Druckmaterialien, kostenfrei und den Spezifikationen von Hört Hin! GmbH, entsprechend zur Verfügung, und zwar Filme und Master ausschließlich als Duplikate. Hört Hin! GmbH ist nicht verpflichtet, solche Ausführungsunterlagen in irgendeiner Weise zu überprüfen oder abzuhören. Insbesondere das Risiko künstlerischer und technischer Mängel liegt beim Kunden. Korrekturabzüge werden nur dann zugesandt, wenn dieses ausdrücklich schriftlich verlangt bzw. festgelegt ist. Hört Hin! GmbH ist nicht verpflichtet Fertigungsunterlagen länger als 6 Monate aufzubewahren. Master, Drucksachen, etc. lagert Hört Hin! GmbH auf Gefahr und Risiko des Kunden. Für den Fall der Nichtabholung durch den Kunden ist Hört Hin! GmbH berechtigt, diese Materialien nach Ablauf der Einlagerungsfrist vernichten zu lassen. Hört Hin! GmbH hat das Recht, eigene Firmenzeichen auf dem Ton- oder Datenträger sowie den Druckmaterialien in branchenüblicher Weise zu vermerken.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum Hört Hin! GmbH, (Vorbehaltsware). Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich Hört Hin! GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen sofortige Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist ihm untersagt. Hört Hin! GmbH hat das Recht die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist herauszuverlangen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
2. Für den Fall, daß der Kunde Vorbehaltsware weiterverkauft, tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis inkl. MwSt.) – einschlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln – mit allen Nebenrechten an Hört Hin! GmbH ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, soweit Hört Hin! GmbH die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden die Abtretung offengelegt hat. Soweit gesetzlich zulässig, ist Hört Hin! GmbH befugt, dem Schuldner des Kunden die Abtretung bekannt zu geben und die Forderung selbst einzuziehen. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, Hört Hin! GmbH, nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den Hört Hin! GmbH dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware inkl. MwSt. berechnet hat.
3. Für den Fall, daß die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Schuldner an Hört Hin! GmbH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware inkl. MwSt. Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Kunde wegen Verlusten oder Schäden erwirbt, werden hiermit an Hört Hin! GmbH abgetreten. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von Hört Hin! GmbH, stehende Ware in seinen Rechnungen an Dritte als solche zu kennzeichnen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Sind die unter Punkt VII/4 genannten Voraussetzungen beim Kunden gegeben, so hat er auf Verlangen von Hört Hin! GmbH, die Schuldner schriftlich zu benachrichtigen, alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Der Kunde hat Hört Hin! GmbH ferner, während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und herauszugeben.
4. Wird im Eigentum von Hört Hin! GmbH, stehende Ware oder werden an Stelle dieser Ware getretene Forderungen durch Gläubiger des Kunden gepfändet oder abgetreten, so hat der Kunde hiervon Hört Hin! GmbH unverzüglich schriftlich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen Mitteilung zu machen. Er hat Hört Hin! GmbH, bei der Intervention zu unterstützen und eine eidesstattliche Versicherung zugunsten von Hört Hin! GmbH, abzugeben, aus der hervorgeht, daß die gepfändete Ware oder die gepfändeten Forderungen im Eigentum von Hört Hin! GmbH, stehen. Er hat weiterhin die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Pfändung, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen. Die Kosten bei der Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Kunde.
VII. Zahlungskonditionen
1. Alle in unseren Angeboten und Preislisten genannten Preise verstehen sich in Euro pro Stück zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Fracht und Verpackung. Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, berechnet Hört Hin! GmbH die am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, insbesondere durch Nichteinhaltung der Spezifikationen (s. V/7). werden gesondert berechnet.
2. Wir liefern grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart, per Vorauskasse. Jede Rechnung von Hört Hin! GmbH, ist umgehend nach Erhalt der Ware in bar ohne Abzug zu begleichen, sofern im Einzelfall keine ander- weitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen haben ausschließlich an Hört Hin! GmbH zu erfolgen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum, ist Hört Hin! GmbH berechtigt, Fälligkeitszinsen gemäß Ziffer 3 geltend zu machen. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zunächst auf die fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Entstehung angerechnet.
VIII. Exportgeschäfte
Für Lieferungen an Exportkunden im Ausland gelten folgende zusätzliche Bestimmungen:
1. Alle Angebote, Abschlüsse und Vereinbarungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages maßgeblichem Wechselkurs der Fremdwährung zum Euro. Bei schrifticher Angebotserstellung ist auf den Zeitpunkt der Ab- sendung der Bestellung an Hört Hin! GmbH abzustellen. Sollte sich der Wechselkurs nach diesem Zeitpunkt ändern, so ist Hört Hin! GmbH berechtigt nach Wahl Zahlung in Euro oder in der Währung des Landes des Kunden zu verlangen.
2. Die Ware reist in allen Fällen auf Gefahr des Kunden, auch bei Frei Haus Lieferungen. Etwaige auf dem Beförderungswege entstehenden Verluste durch Beschädigung, etc. gehen – gleich aus welchen Gründen – zu Lasten des Kunden.
3. Hört Hin! GmbH ist berechtigt, alle während der Abwicklung des Abschlusses durch Bundes- und Landesgesetz zur Erhebung gelangenden neuen Abgaben (einschließlich Zölle) oder Erhöhungen bereits bestehen- der Abgaben, wodurch die Lieferung der Ware unmittelbar betroffen oder verteuert wird, in voller Höhe auf den Kaufpreis aufzuschlagen.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Münster. Die Bestimmungen über das Haager Abkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung. Die Vertragsbeziehungen zwischen Hört Hin! GmbH, und dem Kunden richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist Münster.
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